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Harald Glööckler wurde am 1. Juli 2013 durch einen Bericht auf der Titelseite der BILD-Zeitung öffentlich an den Pranger gestellt. Die aufgrund der substanzlosen Anzeige eines anonymen Denunzianten eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen nahm die BILD-Zeitung zum Anlass, eine völlig überzogene Titelstory zu produzieren. Keiner der verbreiteten Verdachtsmomente entsprach der Wahrheit. Das Ermittlungsverfahren gegen Harald Glööckler wurde am 25. Juli 2013 eingestellt. Dass die Staatsanwaltschaft überhaupt ermittelte, erfuhr Harald Glööckler, wie jeder in Deutschland, durch die Presse. Diese Vorgehensweise kann und darf nicht geduldet werden. Wie kann es sein, dass eine Zeitung Informationen über den Fall bekommt, bevor Harald Glööckler darüber in Kenntnis gesetzt wurde?